Kopf
Liegeplatzordnung
des
Wassersportclub Helgoland e.V.


Der Wassersportclub Helgoland stellt seinen Mitglieder für deren Boote, die ausschließlich privat und nicht gewerblich genutzt werden dürfen, Liegeplätze in den Steganlagen zu Verfügung.

Liegeplätze werden nur für Mitglieder zu Verfügung gestellt, die Ihren 1. Wohnsitz auf Helgoland haben und sich hier auch gewöhnlich aufhalten.

Einen Rechtanspruch auf einen Liegeplatz gibt es nicht, dies gilt insbesondere dann, wenn keine Liegeplätze mehr verfügbar sind oder eine Liegeplatzvergabe wegen zu großer Länge oder Breite nicht möglich ist.

Die Zuweisung des Liegeplatzes erfolgt durch den Spartenvorstand in Zusammenwirkung mit den Hafenmeistern. Diese Personen sind auch ausschließlich weisungsberechtigt gegenüber den Liegeplatzinhabern. Den Anweisungen ist zu folgen. Einen Anspruch auf einen bestimmten Liegeplatz in der Anlage gibt es nicht. Bei Neuanschaffung eines Bootes ist die Bootsgröße zu berücksichtigen. Eine Garantie auf einen größeren Liegeplatz kann nicht gegeben werden.

Die Zuweisung des Liegeplatzes ist an die Ableistung der Arbeitsdienste gebunden. In begründeten Fällen kann der Liegeplatz bei Nichtableistung entzogen werden.

Der Liegeplatz wird vom Verein nur verliehen. Ein Eigentumsanspruch entsteht nicht. Der Liegeplatz ist auch nicht auf andere Personen übertragbar. Bei Verkauf des Bootes fällt der Platz an den Verein zurück. Wird der Liegeplatz länger als einen Tag nicht benutzt, ist dies dem Hafenmeister zu melden. Der Liegeplatz kann dann mit Gastliegern belegt werden.

Der Stegbereich am Liegeplatz ist sauber und frei zu halten.
Es ist untersagt, Gegenstände auf den Stegen zu lagern. Schäden an der Steganlage sind unverzüglich zu melden. Reparaturen sind soweit möglich selbst durchzuführen.

Alle Liegeplatzinhaber müssen im Besitz einer Bootshaftplichtversicherung sein. Der Vorstand behält sich vor, Kontrollen durchzuführen.

Helgoland, den 07. Mai 2004

Helgo Denker                        Detlef Frier
1. Vorsitzender                    2. Vorsitzender