Der 'Webmaster' ist sich nicht sicher, ob die Aufnahmeprozedur noch aktuell ist, da der Club nun den Status "Gemeinnützigkeit" führt.

Um in den WSCH aufgenommen zu werden muss man sich in der favorisierten Sparte bekannt-/beliebt machen und zwei der Mitglieder für eine "Bürgschaft" gewinnen. Diese Bürgen müssen das Antragsformular, erhältlich beim jeweiligen Spartenleiter, unterzeichnen und während der Aufnahmeprozedur Auskunft über das neue Mitglied geben können.

Der Kandidat muss ferner ein Bild einreichen.

Die ausgewählte Sparte beschließt in einer Versammlung in geheimer Abstimmung. Der Kandidat darf bei der Abstimmung nicht zugegen sein.

Die Mitgliedschaft ist Voraussetzung, um ein Boot in den vereinseigenen Anlagen unterzubringen, wenn dies aus Platzgründen und aus bauartlichen Gründen auch nicht garantiert werden kann. (Siehe "Liegeplatzordnung" im Anschluss an die "Satzung")

Es wird erwartet, dass sich die Bootseigner aktiv an den anfallenden Arbeiten beteiligen.

Für die erstmalige Zuweisung eines Liegeplatzes wird eine Gebühr erhoben. Für den Wasser-Liegeplatz  wird auch eine Saisongebühr erhoben. An Land steht eine eigene, ebenfalls gebührenpflichtige  Stellfläche zur Verfügung.

Die Gebührenordnung ist, weil vom Vorstand so gewollt, hier nicht dargestellt.

Anwärter für eine Mitgliedschaft wenden sich bitte persönlich an die Spartenleiter.

Mail-Adressen finden sich im Link "Vorstand"

 

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